Frankfurt am Main, 18. Januar 2024 – Ein bedeutsamer Schritt in der Finanzpolitik der Europäischen Union wurde in der Nacht zum 18. Januar 2024 beschlossen. Die Unterhändler des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments einigten sich auf ein umfassendes Bargeldverbot für Transaktionen über 10.000 Euro und Tracking-Maßnahmen für Barzahlungen ab 3.000 Euro.
Rechtsanwältin Patricia Lederer, Spezialistin für Steuerrecht bei der Kanzlei Taxpro in Frankfurt, erläutert die Tragweite dieser Neuregelung. "Diese Entscheidung ist ein signifikanter Einschnitt, besonders für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Zuvor waren Barzahlungen über 10.000 Euro erlaubt, sofern eine Identifikation erfolgte. Mit dieser Neuregelung ist das nun nicht mehr möglich."
Andere EU-Länder haben bereits strengere Grenzen eingeführt: In Frankreich und Spanien liegt die Obergrenze für Bargeldzahlungen beispielsweise bei 1.000 Euro, in Belgien und den Niederlanden bei 3.000 Euro. Während die EU einheitliche Obergrenzen festlegt, bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, niedrigere Grenzen zu bestimmen.
Die Regelung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen in der EU. Sie gilt für private Barzahlungen an Firmen, zwischen Firmen sowie in bestimmten Fällen auch für Transaktionen zwischen Privatpersonen. Ein interessanter Aspekt ist dabei die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen. "Auch wenn der Verkauf als privat deklariert wird, kann er bei häufiger Wiederholung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich zieht und in den Anwendungsbereich des Bargeldverbots fällt," warnt Lederer.
Die Anwältin betont die Wichtigkeit, sich über diese Änderungen zu informieren, insbesondere für Personen, die häufig Transaktionen über Online-Plattformen tätigen. Sie empfiehlt, sich über die aktuellen Gesetze und ihre Anwendung im Klaren zu sein, um unerwartete Konsequenzen zu vermeiden.
Das genaue Datum, an dem die Neuregelung in Kraft tritt, steht noch aus. Lederer rät zur Vorsicht und empfiehlt, sich regelmäßig über die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung zu informieren, um stets auf dem Laufenden zu bleiben
Neue Behörde zur Überwachung von Bargeldzahlungen
Im Rahmen der neuen Regelungen zum Bargeldverbot in der Europäischen Union, die in der Nacht zum 18. Januar 2024 beschlossen wurden, wird auch die Schaffung einer neuen Behörde angekündigt. Diese Behörde wird speziell für die Überwachung von Bargeldtransaktionen zuständig sein.
Zu den Hauptaufgaben dieser neuen Behörde gehört die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der neuen Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Ein wesentlicher Aspekt der Regelung betrifft die Erfassung von Kundendaten bei Bargeldtransaktionen. Künftig müssen Zahlungsempfänger detaillierte Informationen ihrer Kunden, darunter Name, Anschrift und Geburtsdatum, erfassen und speichern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz bei Bargeldtransaktionen zu erhöhen und mögliche illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Rechtsanwältin Patricia Lederer weist darauf hin, dass diese neuen Anforderungen eine erhebliche Veränderung in der Handhabung von Bargeldtransaktionen darstellen. "Für Unternehmen und Händler bedeutet dies eine zusätzliche Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Kundendaten korrekt erfassen und gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeiten und aufbewahren."
Lederer empfiehlt Unternehmen und Privatpersonen, sich umfassend über die neuen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls ihre Prozesse anzupassen. "Es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten, um Compliance-Probleme zu vermeiden," schließt sie.
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